Dinge, an die man denken sollte…

11.07.2011

Ich werde oft gefragt, an was man alles vor und auch nach der Geburt denken sollte – insbesondere die Behördengänge stehen dabei im Fokus der Fragen.

Vor der Geburt sollten sich nicht verheiratete Pärchen Gedanken darüber machen, ob der zukünftige Vater die Vaterschaft offiziell anerkennt und die Mutter im Gegenzug das Sorgerecht (und die Sorgepflicht) mit dem Vater teilt. Gerade im Notfall – also z.B. bei Komplikationen während der Geburt – hat der Vater Auskunfts- und Besuchsrecht (für das Kind). Auch beim Tod der Mutter muss nicht um das Sorgerecht des Kindes „gekämpft“ werden. Die Anträge können für die Stadt Göttingen im Standesamt des Rathauses gestellt werden.

Nach der Geburt braucht das Kind einen Namen und muss beim Standesamt innerhalb einer Woche „gemeldet“ werden. Gegen eine Gebühr übernehmen das auch die Krankenhäuser – bei Hausgeburten müssen Sie dieses selbstständig machen. Sie erhalten hierbei u.a. auch div. Urkunden, die Sie für weitere Anträge (Kindergeld, Mutterschaftshilfe,…) benötigen. Für die Stadt Göttingen finden Sie hier weitere Informationen. Anschließend sollten Sie Ihr Kind bei der Krankenkasse (an-)melden, damit auch der medizinischen Versorgung nichts im Wege steht. Die Krankenkasse zahlt berufstätigen Frauen auch das Mutterschaftsgeld. Über die Stadt Göttingen (Amt Jugend( kann man Elterngeld beantragen. Auch dafür gibt es auf der Homepage der Stadt gute Informationen. Das Kindergeld kann bei einer Kindergeldstelle (u.a. die Agentur für Arbeit) beantragt werden. Bei größeren Arbeitgebern macht das ggf. auch der Arbeitgeber selbst – einfach mal nachfragen. Abschließend sollte noch der Kinderfreibetrag in die Lohnsteuerkarte(n) eingetragen werden. Eine kleine Hilfe hierzu ist dieser Wikipedia Artikel.

Auch wenn es verrückt klingt – als Letztes empfehle ich Ihnen sich bereits nach der Geburt um einen Kindergartenplatz oder Krippenplatz zu kümmern. Man kann nicht früh genug „anklopfen“.